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Tierschutzlinks § 1 Tierschutzgesetz: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. |
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47441 Tierheim Moers
Befreundete Vereine und Einrichtungen
Tiere in Not Luxemburg, befreundeter Verein des Frettchenasyls
Neufundländer Nothilfe, befreundeter Verein des Frettchenasyls
Tierschutzorganisationen
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