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Vermittlung:
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Wir
als Frettchenhilfe vom Niederrhein vermitteln Frettchen in der Regel in unserem
Einzugsgebiet, denn nur so können wir die Frettchenhalter sinnvoll betreuen.
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Alle
von uns zur Vermittlung freigegebenen Tiere sind eingehend tierärztlich
untersucht worden und leben in Pflegestellen mit persönlichem Kontakt zum
Pfleger. Wir berücksichtigen bei der Vermittlung die individuellen Ansprüche der
Tiere.
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Wir
vermitteln ausschließlich
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kastrierte,
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mit Frettchenimpfstoff Febrivac Dist geimpfte,
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(bei Notwendigkeit) entwurmte
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und durch Transponder
(Chip) gekennzeichnete Tiere.
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Jungtiere, die auf Grund ihres Alters noch nicht
kastriert werden konnten, werden nur mit Kastrationsauflage vermittelt, d.h. der
neue Halter hinterlegt die Kosten und nach erfolgter Kastration wird diese dem
Frettchenasyl vom Tierarzt in Rechnung gestellt.
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Wir
vermitteln keine Tiere in Einzelhaltung, es sei denn die Vorgeschichte des
Pflegetieres erfordert es. Wir vergewissern uns dabei, dass eine
Vergesellschaftung mit anderen bei uns gehaltenen Pflegetieren nicht möglich
ist.
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Wir
geben Frettchen nur mit Schutzbetrag für 125,00 € ab. Für diesen Betrag erhalten
sie ein Frettchen, das geimpft, gechipt, kastriert und gründlich von einem
unserer Vereinstierärzte untersucht und zur Vermittlung freigegeben worden
ist.
Weitere Kosten fallen nicht an.
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Was wir BIETEN:
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Eingehende
Beratung bei der Auswahl der/des zu Ihnen passenden Frettchen.
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Die Möglichkeit, Frettchen und ihre Haltung vorab von einem
erfahrenen Frettchenhalter kennen zu lernen und evtl. eigene allergische
Reaktion gegen Frettchenhaare festzustellen.
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Langfristige
Haltungs- und Problemberatung.
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Teilnahme
an Impf- und Chipterminen.
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Vermittlung
von Urlaubsbetreuung.
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Auf
Wunsch Mitwirkung in unserem Verein. Hierbei bitten wir um
Verständnis, dass ein vorheriges Kennenlernen sehr wichtig ist.
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Was wir FORDERN: (Vermittlungsbedingungen)
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Unsere Frettchen werden
frettchengerecht gehalten und erhalten den erforderlichen Auslauf.
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Eine frettchengerechte Ernährung
ist selbstverständlich.
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Unsere Frettchen werden (mindestens
bis einschl. 6 Jahren) jährlich mit dem Frettchenimpfstoff geimpft.
Auf Wunsch ist das dem Frettchenasyl nachzuweisen.
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Kontrollbesuche (nach vorheriger
Anmeldung und Terminabsprache) müssen geduldet werden.
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Mit unseren Frettchen wird nicht
gezüchtet (wenn sie auf Grund des Vermittlungsalters noch nicht kastriert
sind).
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Unsere Frettchen werden nicht dem
Stress von sinnlosen Ausstellungen und Frettchenbewertungsshows ausgesetzt.
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Mit unseren Frettchen wird nicht
frettiert.
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Entläuft oder verstirbt ein Frettchen, wird das Frettchenasyl
innerhalb von 3 Tagen informiert..
Diese Forderungen sind zum Schutze unserer
Frettchen. Zuwiderhandlungen können rechtlich verfolgt und zum Entzug der
Frettchen führen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Bedingungen zum Schutze
der Frettchen unverhhandelbar sind!
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