Vermittlungsgrundsätze

Vermittlung:

  • Wir als Frettchenhilfe vom Niederrhein vermitteln Frettchen in der Regel in unserem Einzugsgebiet, denn nur so können wir die Frettchenhalter sinnvoll betreuen.

  • Alle von uns zur Vermittlung freigegebenen Tiere sind eingehend tierärztlich untersucht worden und leben in Pflegestellen mit persönlichem Kontakt zum Pfleger. Wir berücksichtigen bei der Vermittlung die individuellen Ansprüche der Tiere.

  • Wir vermitteln ausschließlich

  • kastrierte,

  • mit Frettchenimpfstoff Febrivac Dist geimpfte,

  • (bei Notwendigkeit) entwurmte

  • und durch Transponder (Chip) gekennzeichnete Tiere.

  • Jungtiere, die auf Grund ihres Alters noch nicht kastriert werden konnten, werden nur mit Kastrationsauflage vermittelt, d.h. der neue Halter hinterlegt die Kosten und nach erfolgter Kastration wird diese dem Frettchenasyl vom Tierarzt in Rechnung gestellt.

  • Wir vermitteln keine Tiere in Einzelhaltung, es sei denn die Vorgeschichte des Pflegetieres erfordert es. Wir vergewissern uns dabei, dass eine Vergesellschaftung mit anderen bei uns gehaltenen Pflegetieren nicht möglich ist.

  • Wir geben Frettchen nur mit Schutzbetrag für 125,00 € ab. Für diesen Betrag erhalten sie ein Frettchen, das geimpft, gechipt, kastriert und gründlich von einem unserer Vereinstierärzte untersucht und zur Vermittlung freigegeben worden ist. Weitere Kosten fallen nicht an.

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Was wir BIETEN:

  • Eingehende Beratung bei der Auswahl der/des zu Ihnen passenden Frettchen.

  • Die Möglichkeit, Frettchen und ihre Haltung vorab von einem erfahrenen Frettchenhalter kennen zu lernen und evtl. eigene allergische Reaktion gegen Frettchenhaare festzustellen.

  • Langfristige Haltungs- und Problemberatung.

  • Teilnahme an Impf- und Chipterminen.

  • Vermittlung von Urlaubsbetreuung.

  • Auf Wunsch Mitwirkung in unserem Verein. Hierbei bitten wir um Verständnis, dass ein vorheriges Kennenlernen sehr wichtig ist.

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Was wir FORDERN: (Vermittlungsbedingungen)

  • Unsere Frettchen werden frettchengerecht gehalten und erhalten den erforderlichen Auslauf.

  • Eine frettchengerechte Ernährung ist selbstverständlich.

  • Unsere Frettchen werden (mindestens bis einschl. 6 Jahren) jährlich mit dem Frettchenimpfstoff geimpft. Auf Wunsch ist das dem Frettchenasyl nachzuweisen.

  • Kontrollbesuche (nach vorheriger Anmeldung und Terminabsprache) müssen geduldet werden.

  • Mit unseren Frettchen wird nicht gezüchtet (wenn sie auf Grund des Vermittlungsalters noch nicht kastriert sind).

  • Unsere Frettchen werden nicht dem Stress von sinnlosen Ausstellungen und Frettchenbewertungsshows ausgesetzt.

  • Mit unseren Frettchen wird nicht frettiert.

  • Entläuft oder verstirbt ein Frettchen, wird das Frettchenasyl innerhalb von 3 Tagen informiert..

Diese Forderungen sind zum Schutze unserer Frettchen. Zuwiderhandlungen können rechtlich verfolgt und zum Entzug der Frettchen führen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Bedingungen zum Schutze der Frettchen unverhhandelbar sind!